Legal Notice
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF DER YUNITI INNOVATIONS GMBH
1. GELTUNG
1.1. Sämtliche Verkäufe und damit im Zusammenhang stehende Lieferungen von Waren durch die Yuniti Innovations GmbH, im Folgenden „YUNITI", unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, die „YUNITI" hat vor Annahme der Bestellung schriftlich oder per Mail der Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der „YUNITI" jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden aktuellen Fassung. Spätestens mit der Abgabe der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbestätigung und der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vom Inhalt der Auftragsbestätigung abweichende oder in dieser Bestätigung nicht enthaltene Vereinbarungen, die mündlich mit einem Mitarbeiter der „YUNITI" getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die „YUNITI".
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, ungeachtet dessen, ob sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder nicht.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
2.2. Angebote der „YUNITI" sind unverbindlich. Alle zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind annähernd und unverbindlich.
2.3. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an die „YUNITI" zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Angebot gilt erst dann als angenommen, wenn es schriftlich oder per E-Mail von „YUNITI" bestätigt wird.
3. LEISTUNGEN VON “YUNITI”
3.1. Der Umfang der Lieferung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder sonstige mündliche Änderungen in Absprache mit Vertretern der „YUNITI" sind unwirksam. Derartige Nebenabreden und Änderungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die „YUNITI" bindend.
3.2. ,,YUNITI" erbringt folgende Leistungen:
3.2.1. „YUNITI" verkauft Waren gemäß der jeweiligen Auftragsbestätigung. Verkaufsobjekte sind Raumsysteme verschiedenster Art, insbesondere Büro- und Wohnboxen, und individuelle Sonderlösungen. Darüber hinaus werden im Rahmen des Verkaufs, sofern beauftragt, Lieferungen sowie einfache Baunebenleistungen von der „YUNITI” erbracht.
3.3. Sollte auftragsgegenständlich auch die Montage der gelieferten Ware sein, ist der Kunde für sämtliche dafür notwendigen Vorarbeiten, insbesondere Fundamentsetzungen, falls notwendig, entsprechend der technischen Beschreibung der „YUNITI" auf eigene Kosten verantwortlich. Sollten im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Beschreibung vorbereitenden Flächen Arbeiten durch „YUNITI" erforderlich sein, werden hierfür zusätzliche Regiestunden in Rechnung gestellt.
3.4. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass allenfalls für den vom Kunden bestimmten Verwendungszweck erforderliche behördliche Bewilligungen für das Aufstellen, die Errichtung oder die Nutzung der Ware vorliegen. Der Kunde haftet der „YUNITI" gegenüber für einen allenfalls durch das Nichtvorliegen entstandenen Schaden.
3.5. Von „YUNITI" kann nicht beurteilt werden, ob und inwieweit sich die vom Kunden bestellte Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Die Gewährleistung für eine bestimmte Nutzungsart oder einen bestimmten Verwendungszweck der von „YUNITI" gelieferten Ware durch den Kunden wird ausgeschlossen.
3.6. Abweichungen vom ursprünglich vereinbarten Liefertermin durch den Kunden sind der „YUNITI" mindestens 14 Tage vor dem geplanten Liefertermin bekanntzugeben. Diesfalls werden die Waren von „YUNITI" 14 Tage lang ohne Anfallen weiterer Gebühren für den Kunden gelagert. Ab dem 15. Tag fallen Lagergebühren an, welche von „YUNITI" dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Der neue Liefertermin ist der „YUNITI" sodann zumindest 14 Tage im Voraus bekannt zu geben. Diesbezüglich wird auf die Folgen der Fälligkeit und der Gefahrtragung gemäß Punkt 7 und 9 hingewiesen.
4. GEISTIGES EIGENTUM
4.1. Sämtliche von „YUNITI" zur Verfügung gestellten Unterlagen, darunter Prospekte, Preislisten, Fotos, Pläne und Skizzen etc., die von „YUNITI" beigestellt oder durch ihren Beitrag entstanden sind, werden und bleiben das geistige Eigentum der „YUNITI".
4.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der „YUNITI".
4.3. Der Kunde erhält an den genannten Unterlagen kein wie immer geartetes Werknutzungs- oder Verwertungsrecht.
4.4. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.
5. LIEFERUNG
5.1. Die „YUNITI" leistet keine Gewähr für bestimmte Liefertermine, insbesondere bei Vorliegen eines atypischen Transportverlaufes. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, mit Teil- und Vorlieferungen durch „YUNITI" einverstanden zu sein.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Übernahmebestätigung unmittelbar nach erfolgter Lieferung zu unterzeichnen. Geringfügige, behebbare Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Unterzeichnung der Übernahmebestätigung zu verweigern.
5.3. Scheitert die vereinbarungsgemäße Vertragserfüllung an Umständen, die nicht von der „YUNITI" oder einer dieser zuzurechnenden Dritten verschuldet wurden, kann „YUNITI" entweder die Erfüllung des Vertrages verlangen oder aber unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
5.4. Nimmt die „YUNITI" von ihrem Recht auf Erfüllung des Vertrages Gebrauch, so ist sie in der Zeit des Annahmeverzuges des Kunden berechtigt, die zu liefernde Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden zu lagern und diese Lagerungskosten periodisch, allenfalls monatlich, dem Kunden gegenüber in Rechnung zu stellen.
5.5. Tritt die „YUNITI" unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurück, hat der Kunde der „YUNITI" sämtliche im Hinblick auf die Vertragserfüllung getätigten Aufwendungen zu ersetzen sowie die unter Punkt 7 dieser AGB beschriebenen Stornogebühren zu bezahlen.
6. PREISE
6.1. Die angebotenen Preise der Waren verstehen sich als Nettopreise exkl. MwSt. in Euro.
6.2. Bei Lieferungen außerhalb Österreichs können zusätzliche Zölle und/oder Abgaben anfallen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben und Verbrauchssteuern, die zu einer Änderung der angebotenen Bruttopreise führen können.
6.3. Derartige Zölle und/oder Abgaben sowie etwaige Transportversicherungen sind in der jeweiligen gesetzlichen Höhe vom Kunden zu tragen.
7. FÄLLIGKEIT UND EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden (Teil-)Beträge sofort bei Lieferung fällig.
7.2. Sollte es aus Gründen, welche nicht von „YUNITI" zu vertreten sind, zu einer verzögerten Lieferung kommen, so werden die jeweiligen (Teil-)Beträge dennoch am vereinbarten Liefertermin fällig.
7.3. Nach Überschreiten der Zahlungsfrist werden abhängig von der Eigenschaft des Kunden als Unternehmer oder Verbraucher die gesetzlich vorgesehenen Zinsen fällig. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die durch seine Säumigkeit verursachten vor- und außergerichtlichen Beitreibungskosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten der anwaltlichen Vertretung, zu ersetzen.
7.4. Das Zurückbehalten von Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen des Kunden oder nicht anerkannter Gegenforderungen ist ebenso wie die Aufrechnung von Forderungen mit Forderungen der „YUNITI" unzulässig.
7.5. Bei Stornierung eines bereits verbindlichen Vertrages oder Teile davon verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Nettopreises. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen der „YUNITI" bleiben unberührt.
7.6. Bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen, die aus dem Auftrag des Kunden mit der „YUNITI" resultieren, behält sich die „YUNITI" das Eigentum an der übermittelten Ware vor.
7.7. Der Kunde stimmt ausdrücklich der äußerlichen Kennzeichnung dieses Eigentumsvorbehaltes zu.
8. ERFÜLLUNGSORT
8.1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen der „YUNITI" ist der Sitz der „YUNITI".
8.2. Dies gilt auch dann, wenn die Warenübergabe gemäß Vereinbarungen an einem anderen Ort oder frei Haus erfolgen soll.
9. GEFAHRENÜBERGANG
9.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht im Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur von der „YUNITI" auf den Kunden über.
9.2. Dies gilt auch, wenn eine Lieferung frei Haus vereinbart wurde.
9.3. Im Fall von Lieferverzögerungen, welche nicht aus der Sphäre der „YUNITI" stammen – insbesondere bei Bekanntgabe eines geänderten Liefertermins – geht die Gefahr ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin auf den Kunden über.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1. Die „YUNITI" leistet Gewähr für Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit der Ware aufgrund von Material-, Konstruktions- oder Ausführungsfehlern beeinträchtigen.
10.2. Darüber hinaus wird Gewähr nur für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften geleistet. Zusagen von Mitarbeitern über besondere Eigenschaften der Ware sind unverbindlich, sofern keine schriftliche Bestätigung der „YUNITI" vorliegt.
10.3. Gewährleistungsansprüche sind „YUNITI" unverzüglich anzuzeigen.
10.4. Erkennbare Mängel müssen sofort bei Übergabe bzw. im Fall der Montage nach Abschluss der Montage gemeldet werden, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
10.5. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird auf ein Jahr ab Gefahrenübergang bzw. Fertigstellung der Montage verkürzt.
10.6. Ästhetische Gründe oder handelsübliche Abweichungen in Qualität, Quantität, Farbe, Größe, Gewicht, Design oder Verpackung stellen keine Gewährleistungsmängel dar.
10.7. Die Wahl der Mängelbehebung liegt bei „YUNITI“ und umfasst:
Verbesserung vor Ort,
Verbesserung am Sitz der „YUNITI“, oder
Ersatzlieferung der Ware oder Teile davon.
10.8. Im Fall einer Verbesserung verbleiben die mangelhaften Waren oder Teile bei „YUNITI“.
10.9. Werden Waren nach den Vorgaben des Kunden gefertigt, erstreckt sich die Haftung der „YUNITI" ausschließlich darauf, dass die Ausführung den Kundenspezifikationen entspricht.
11. SCHADENERSATZ
11.1. Die Haftung der „YUNITI" ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11.2. Ersatzansprüche für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
11.3. Schadenersatzansprüche sind binnen eines Jahres gerichtlich geltend zu machen.
11.4. Die Haftung ist auf die Rechnungssumme begrenzt.
12. DATENVERARBEITUNG
12.1. Personenbezogene Daten werden gemäß der in der Datenschutzerklärung der „YUNITI" enthaltenen Bestimmungen verarbeitet. Diese sind unter www.yuniti.at abrufbar.
13. SONSTIGES
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
13.3. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Adresse unverzüglich der „YUNITI" mitzuteilen.
14. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
14.1. Für alle Rechtsstreitigkeiten wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
14.2. Gerichtsstand ist das örtlich zuständige Gericht am Sitz der „YUNITI".